Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, in der Regel wird eine Genehmigung benötigt. Diese wird von der Unteren Wasserbehörde ausgestellt, die eine "wasserrechtliche Erlaubnis" für den Betrieb der Kleinkläranlage ausstellt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und klären ggf. offene Fragen direkt mit der zuständigen Stelle. 


Gibt es Voraussetzungen?

Neben der o.g. behördlichen Erlaubnis ist eine Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich. Wohngebäude in Außenbereichen sind in der Regel bereits freigestellt, da sie oft nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Außerdem ist eine geeignete Einleitungsmöglichkeit für das geklärte Abwasser notwendig; dies kann ein fließendes Gewässer oder eine Sickergrube sein.


Wie oft muss die Kleinkläranlage gewartet werden?

Der überwiegende Teil der SBR-Anlagen muss zweimal jährlich gewartet werden. Je nach Anlagentyp und Landkreis kann die Anzahl der notwendigen Wartungen auch abweichen. Dabei erfolgt eine Funktionskontrolle der Anlage, die Steuerung wird überprüft und es wird eine Wasserprobe zur Untersuchung der Wasserqualität entnommen. Gerne übernehmen wir die Wartung Ihrer Kleinkläranlage.


Warten Sie nur SBR-Anlagen?

Nein, wir warten selbstverständlich auch Kleinkläranlagen anderer Typen, bzw. Funktionsweisen. Die gängigsten sind Pflanzenklärbeete, Tropfkörpersysteme und Festbettanlagen.


Wie oft muss die Kleinkläranlage abgepumpt werden?

Im Rahmen der Wartung erfolgt eine Fäkalschlammmessung, um festzustellen, ob ein Abpumpen notwendig ist. Das Abpumpen erfolgt also bedarfsgerecht.


Riecht man die Kleinkläranlage?

Bei ordnungsgemäßer Be- und Entlüftung treten in der Regel keine Gerüche auf. Wird Geruch festgestellt, sollte die Anlage überprüft werden.


Verursacht die Anlage Geräusche?

Die Kleinkläranlage selbst verursacht keinerlei Geräusch. Lediglich der Steuerungskasten erzeugt ein Geräusch, das vergleichbar mit dem eines modernen Kühlschranks ist. 


Wohin läuft das gereinigte Wasser?

Falls möglich, wird das gereinigte Abwasser in ein fließendes Gewässer wie z.B. einen Bach geleitet. Fehlt dies, muss das Wasser versickert werden. Dafür wird ein sickerfähiger Boden sowie ein ausreichender Abstand zum Grundwasser benötigt und bestimmte Bauweisen müssen dabei eingehalten werden.


Was darf nicht in die Kleinkläranlage?

Hochkonzentrierte Geschirrspülmittel belasten die Biologie einer Kleinkläranlage sehr. Hier sollte auf eine geringe Dosierung geachtet werden. Von der Verwendung antibakterieller und desinfizierender Reinigungsmittel muss abgeraten werden, da diese die Mikroorganismen in der Kleinkläranlage töten. Das gilt ebenso für Rohrreiniger; Rohrverstopfungen sollten daher mechanisch behoben werden. Ebenfalls nicht in die Kleinkläranlage gehören:

• Fett- und Speisereste;

• Reste von Milchprodukten;
• Feuchttücher und Hygieneartikel;

• WC-Steine;
• Zigarettenstummel;
• Farbreste, Lösungsmittel, Kleister etc.;

• Katzenstreu etc.;
• anderer Abfall


Welche Putzmittel darf ich verwenden?

Für den Grad der Wirksamkeit von Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln ist der Härtegrad des Wassers entscheidend. Erkundigen Sie sich am besten beim örtliche Wasserversorger danach. Viele Apotheken führen Teststreifen, mit denen man die Wasserhärte ermitteln kann. Meistens genügt es, weniger vom jeweiligen Mittel zu verwenden als empfohlen. Damit tragen Sie wesentlich zur Funktionsfähigkeit der Biologie in Ihrer Kleinkläranlage bei. Das Beste für Ihre Anlage und unsere Umwelt ist die Verwendung ökologischer Produkte, die es inzwischen für alle Einsatzzwecke gibt.